

Setzen Sie auf einen Berater mit medizin- und arbeitsrechtlicher Qualifizierung. Auf einen Berater, der Ihnen sagen kann, was Ihr Mitarbeiter verdienen soll und wie die Vergütung ausgestaltet werden kann. Der Ihre Rechte als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag sichert. Der neben den arbeitsvertraglichen Aspekten auch zulassungsrechtliche Punkte berücksichtigt. Der versiert im Umgang mit Gratifikationen, Gewährung von Urlaub und Festlegung der Arbeitszeiten ist.
Für unsere Mandanten verfassen wir zudem Stellenanzeigen unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. So vermeiden Sie mögliche Schadensersatzansprüche von Bewerbern oder Wettbewerbern. Wir helfen Ihnen aber auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Mit rechtlichen Sachverstand. Und wirtschaftlichem Denken. Damit Sie im Nachhinein keine unangenehmen Überraschungen erleben.