Familie, Partner, Kinder, Eltern, Großeltern – was selbstverständlicher Teil unseres Lebens ist, ist nicht immer auch selbstverständlicher Teil einer harmonischen Beziehung. Was also tun, wenn die Ehe oder Partnerschaft endet? Sei es durch Trennung, sei es durch Tod? Wie sind die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen? Wie wird die Kinderbetreuung geregelt? Was bedeuten Zugewinn- und Versorgungsausgleich? Was für Unterhaltspflichten bestehen? Und welche vertraglichen Möglichkeiten gibt es überhaupt?
Prüfen und entscheiden Sie selbst, ob die gesetzlichen Regelungen Ihren Bedürfnissen entsprechen oder ob Sie Vereinbarungen über Kindererziehung, Eltern- und Sorgerechte oder den Unterhalt in Ihrer Partnerschaft lieber individuell regeln möchten.
Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen bei der Ausgestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen kompetent zur Seite.