Liquidität vor Rentabilität …eine Kaufmannsweisheit, auch für Zahnärzte.
Im Rahmen der Praxisführung stellt sich für jeden niedergelassenen Zahnarzt immer wieder die Frage, an welchen Kennzahlen er den Erfolg seiner Praxis orientieren und messen kann. In aller Regel wird für die Vergleiche des wirtschaftlichen Erfolges von Arztpraxen die Rentabilität der Praxis herangezogen. Hierbei geht es nicht um die Eigenkapitalrentabilität, sondern um die Umsatzrentabilität, also das Verhältnis des Gewinns bezogen auf den erwirtschafteten Umsatz.
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Klauseln im Arbeitsvertrag auf dem Prüfstand des Bundesarbeitsgerichtes (BAG)
In Zeiten des Internets erscheint es einfach, sich Informationen zu verschaffen. So können vorgefertigte Vorlagen aus dem Internet heruntergeladen, mit eigenen Angaben ergänzt und verwendet werden. Vorteilhaft sind zunächst die jederzeitige Verfügbarkeit und die allenfalls geringen Kosten. Problematisch stellen sich hingegen mögliche Folgekosten bei unwirksamen Bedingungen in den Verträgen dar. Im Internet angebotene Muster passen nicht immer und sind oft nicht auf dem neuesten Stand. Gleiches gilt für eine Vielzahl von bestehenden (Alt-)Arbeitsverträgen.
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Zahnärztliche Behandlungsfehler und kein Schadenersatzanspruch?
In einer Entscheidung vom 04.09.2008 hat das OLG Naumburg klargestellt, das ein Schadenersatzanspruch nur dann besteht, wenn der Behandlungs-„Fehler“ und nicht eine andere Ursache zu einem Schaden beim Patienten führt.
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