Zahnärztliche Behandlungsfehler und kein Schadenersatzanspruch?

In einer Entscheidung vom 04.09.2008 hat das OLG Naumburg klargestellt, das ein Schadenersatzanspruch nur dann besteht, wenn der Behandlungs-„Fehler“ und nicht eine andere Ursache zu einem Schaden beim Patienten führt.

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