Auch – oder gerade – in der Familie sollten einige Dinge geregelt sein.

Familie, Partner, Kinder, Eltern, Großeltern – was selbstverständlicher Teil unseres Lebens ist, ist nicht immer auch selbstverständlicher Teil einer harmonischen Beziehung. Was also tun, wenn die Ehe oder Partnerschaft endet? Sei es durch Trennung, sei es durch Tod? Wie sind die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen? Welche Unterhaltspflichten bestehen? Und welche vertraglichen Möglichkeiten gibt es?

Prüfen und entscheiden Sie selbst, ob die gesetzlichen Regelungen Ihren Bedürfnissen entsprechen oder ob Sie Vereinbarungen über Kindererziehung, Eltern- und Sorgerechte oder den Unterhalt in Ihrer Partnerschaft lieber individuell regeln möchten.

Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen bei der Ausgestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen kompetent zur Seite.

 

Unsere Leistungen:

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Ehevertrag Unternehmer | Scheidungsverfahren, Scheidung | Scheidungsfolgevereinbarungen | Trennung | Sorgerecht | Patientenverfügung

Selbstverständlich beraten wir Sie auch umfassend zum Thema Erbrecht – und helfen Ihnen, Ihren Nachlass zu regeln.